Abschnitt 3 - 3 Allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit von Räumen
Für Räume, in denen Verstorbene gelagert und versorgt werden, empfehlen sich folgende bauliche Voraussetzungen:
Schwarz/Weiss-Prinzip vorsehen (belastete und unbelastete Bereiche trennen),
pflegeleichte Oberflächen sicherstellen (keine Teppiche, kein Holz),
das Eindringen von Ungeziefer muss verhindert werden,
Bodenabflüsse mit Geruchsverschluss vorsehen,
die Räume müssen gegen den Zugang durch Unbefugte gesichert sein,
die Räume und Durchgänge müssen ausreichend groß bemessen und belüftbar sein,
Kühlräume sollten eine Temperatur von maximal 5 °C aufweisen.
Zusätzliche Anforderungen - Versorgungsräume:
Zusätzlich zu den Allgemeinen Anforderungen sind für Versorgungsräume folgende Anforderungen zu stellen:
Die Oberflächen sollen beständig gegenüber den verwendeten Reinigungsmitteln und Desinfektionsmitteln sein,
Fußböden und Wandflächen müssen wasserdicht verfugt, abwaschbar und desinfizierbar sein,
diese Anforderung kann durch fachgerechten Anstrich mit Beschichtungsstoffen oder Beschichtungssystemen für Innen der Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 (früher scheuerbeständig) nach DIN EN 13300 "Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich" erfüllt werden. Schadhafte oder korrodierte Oberflächen erfüllen diese Anforderungen nicht,
eine Waschgelegenheit mit fließendem warmen und kalten Wasser ist zur Verfügung zu stellen,
Handwaschbecken sind darüber hinaus mit Armaturen auszustatten, die ohne Handberührungen bedienbar sind (Abbildung 8),
der Behandlungstisch sollte höhenverstellbar sein,
Versorgungsräume müssen über eine wirksame Lüftung verfügen (Abbildung 9).
Abbildung 8: Handwaschbecken mit berührungslos zu betätigender Armatur
Abbildung 9: techn. Lüftung mit Absaugung im Bodenbereich