DGUV Information 203-038 - Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen

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Abschnitt 4.1 - 4 Beurteilung der Exposition
4.1 Befähigte Personen/Sachkundige

Mit der Messung, Berechnung und Beurteilung von magnetischen Feldern sind befähigte Personen (früher Sachkundige) zu beauftragen.

Die befähigte Person soll durch eine sachgerechte Ermittlung der Exposition die Grundlage für eine fachlich begründete Bewertung dieser Exposition liefern und diese angemessen erläutern können.

Die befähigte Person muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein,

  • eine Exposition gegenüber Magnetfeldern, gegebenenfalls auch elektrischen oder elektromagnetischen Feldern messtechnisch oder rechnerisch zu bestimmen,

  • die für die gemessenen oder errechneten Feldstärken ursächliche(n) Feldquelle(n) zu ermitteln und mit ihren wesentlichen Eigenschaften zu beschreiben,

  • die ermittelte Exposition in Relation zu den jeweiligen frequenzabhängigen zulässigen Werten auf Basis der geltenden Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) zu beurteilen,

  • eine Gefährdungsbeurteilung für Personen mit Körperhilfsmitteln, z.B. Herzschrittmachern, durchzuführen.