DGUV Information 203-038 - Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen

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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

1.1
Diese BG-Information findet Anwendung bei der Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen. Sie dient der Anwendung der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11).

1.2
Diese BG-Information findet sinngemäß auch Anwendung auf Einrichtungen mit vergleichbaren (zeitlich, räumlich) magnetischen Feldern.