DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen

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Abschnitt 6 - Prüfung

Ballenpressenanlagen sind durch befähigte Personen entsprechend den Herstellerempfehlungen regelmäßig zu prüfen. Die Prüfung soll beinhalten:

  • Sicht- und Funktionskontrolle aller Aggregate einschließlich der zugehörigen Steuerelemente wie Lichtschranken, Näherungsschalter etc.

  • Sicht- und Funktionskontrolle aller Not-HALT-Stellteile und Sicherheitsschalter

  • Prüfung der Drahtführungsrollen auf Leichtgängigkeit und Lagerspiel

  • Prüfung der Drillhaken und Nadeln auf Spiel und Verschleiß

  • Prüfung auf Verschleiß und Vorspannung von Antriebselementen wie Ketten oder Riemen

  • Prüfung auf Leckagen an Hydraulikleitungen und Hydraulikzylindern

  • Prüfung auf Beschädigungen an Schlauchleitungen

  • Prüfung der Spaltmaße zwischen Pressplatte und Seitenwänden sowie Boden

  • Prüfung des Spaltmaßes zwischen Messer an der Pressplatte und festen Messern

  • Prüfung der elektrischen Ausrüstung entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3

Die obige Liste der Prüfpunkte stellt keine abschließende Aufzählung dar.