DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 12.5 - 12.5 Besondere Schutzmaßnahmen

Bei der Auftragsvergabe für die Einrichtung oder Änderung einer Show- und Projektionslaser-Einrichtung sollte schriftlich verlangt werden, dass die Lasereinrichtung den aktuellen Regeln der Technik insbesondere den Normen entspricht. Achtung: Auf die Besonderheiten beim Einsatz der Laser, die nach Ausgabe 2015 der DIN EN 60825-1 klassifiziert wurden ist zu achten. Hierbei können auch bei Klasse 1 die EGW überschritten werden. Ferner sind bestimmte Laser für Projektionszwecke von dieser Norm ausgenommen, sodass sie als inkohärente Quelle nach DIN EN 62471-5 bewertet werden, aber dennoch die EGW für Laserstrahlung überschreiten.

12.5.1
Laserpointer dürfen nicht auf Personen, insbesondere auf deren Augen, gerichtet werden.

Anmerkung:

Bei der Beschaffung und beim Betrieb von Laserpointern sollte darauf geachtet werden, dass diese entsprechend der DIN EN 60825-1 als Laser der Klasse 2 (Maximale Leistung für Dauerstrich (cw): P kleiner 1 mW) gekennzeichnet sind.