DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Prüfung von Show- und Projektionslasern

Die Prüfung von Show- und Projektionslasern richtet sich nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung und nach § 5 DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Die Prüfplichten beinhalten eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrende Prüfungen und außerordentliche Prüfungen. Das Ergebnis der Prüfungen ist aufzuzeichnen. Ein aktueller Prüfnachweis ist in geeigneter Form mit dem Show- und Projektionslaser mitzuführen.

Vor der erstmaligen Verwendung sind Show- und Projektionslaser von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage muss insbesondere folgendes geprüft werden:

  • Funktion der Sicherheitseinrichtungen des Lasers

  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag

  • Einhaltung der EGW im Zuschauerbereich

  • Einhaltung des Mindestabstandes

  • Kennzeichnung und ggf. Absperrung der Laserbereiche

  • Testlauf nach Montage und Programmierung.

Das Ziel der wiederkehrenden Prüfungen ist, Mängel durch Schäden verursachende Einflüsse rechtzeitig zu erkennen und gefährdende Betriebszustände zu verhindern. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können.

Die wiederkehrenden Prüfungen umfassen insbesondere:

  • korrekte Einstellung der Laserbereiche am Gerät

  • Einhaltung der Sicherheitsabstände

  • korrekter Programmablauf

  • Funktion der Ablenkeinheiten

  • Wirksamkeit der Shutter

  • korrekter Einbau und Funktion von Gitterscheiben und Effektfiltern

  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

Außerordentliche Prüfungen werden nach prüfpflichtigen Änderungen notwendig oder wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Einwirkung auf die Sicherheit des Show- und Projektionslasers haben können.

Prüfpflichtige Änderungen sind Änderungen, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird, z. B. Instandsetzungsarbeiten.

Außergewöhnliche Ereignisse können insbesondere Unfälle, längere Zeiträume der Nichtverwendung oder Naturereignisse sein.