DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 3.1 - 3 Information über Laserstrahlung
3.1 Besonderheiten der Laserstrahlung

Ein Laser ist ein Gerät zur Erzeugung von Licht (sichtbare optische Strahlung) mit besonderen Eigenschaften.

Die sichtbare Strahlung einer "normalen" Lichtquelle, z. B. der Sonne, einer Glühlampe, enthält Licht verschiedener Wellenlängen, die das Auge als unterschiedliche Farben wahrnimmt. Alle Farben zusammen erscheinen dem Auge als weißes Licht. Das "Laserlicht" enthält nur einen schmalen Anteil der jeweiligen Farbe. Je nach Art des Lasers erhält man als Licht die Farben violett, blau, grün, gelb, orange, rot, aber auch nicht sichtbare Strahlung im Ultraviolett (UV)- oder Infrarot (IR)-Bereich.

Eine "normale" Lichtquelle sendet ihr Licht üblicherweise gleichmäßig in alle Richtungen aus. Der Laser erzeugt dagegen einen gebündelten Lichtstrahl, der sich geradlinig in die vorgesehene Richtung ausbreitet. Es ist damit beispielsweise möglich, zur Entfernungsmessung einen Laserstrahl bis zum Mond zu schicken (ca. 360 000 km), der auf der Mondoberfläche nur einen relativ geringen Durchmesser von ca. 20 km hat, wenn er eine entsprechend kleine Strahldivergenz (-aufweitung) besitzt. Laserlicht kann entweder kontinuierlich oder als Lichtblitze (gepulst) ausgesandt werden.