DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Sicherheitsabschaltung

Eine Vorrichtung nahe am Laser zur Unterbrechung des Strahlweges oder zum Abschalten der Strahlung, die durch eine Strahlüberwachung ausgelöst wird.

Anmerkung:

Showlaser müssen, sofern nach DIN 56912 "Showlaser und Showlaseranlagen; Sicherheitsanforderungen und Prüfung" gebaut, mindestens eine manuelle Sicherheitsschaltung aufweisen, die es ermöglicht, den Strahlaustritt jederzeit zwangsläufig unterbrechen zu können. Ist ferner eine Strahlüberwachung erforderlich, so muss eine automatische Strahlunterbrechung gemäß DIN 56912 innerhalb von längstens 100 ms erfolgen.