Abschnitt 4.8 - 4.8 Projektionslaser
Lasereinrichtung, deren sichtbare Strahlung auf Gegenstände oder Flächen zum Zweck der Projektion (keine Materialbearbeitung) gerichtet ist. Häufig auch als Beamer oder Monitor bezeichnet und eingesetzt.
Lasereinrichtung, deren sichtbare Strahlung auf Gegenstände oder Flächen zum Zweck der Projektion (keine Materialbearbeitung) gerichtet ist. Häufig auch als Beamer oder Monitor bezeichnet und eingesetzt.