DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 4.7 - 4.7 EGW für die Bestrahlung von Auge und Haut mit Laserstrahlung

Die Expositionsgrenzwerte (EGW) nach § 2 Absatz 5 OStrV sind maximal zulässige Werte bei Exposition der Augen oder der Haut gegenüber Laserstrahlung. Diese sind in Anlage 4 des Teils 2 "Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung" TROS Laserstrahlung aufgeführt.

Hinweis 1:

Der Expositionsgrenzwert (EGW) ist das maximale Ausmaß der Laserstrahlung, dem das Auge oder die Haut ausgesetzt werden kann, ohne dass damit akute Gesundheitsschädigungen gemäß Tabelle A3.1 der Anlage 3 der TROS Laserstrahlung, Teil 2 verbunden sind. Zum Schutz vor langfristigen Schädigungen durch die kanzerogene Wirkung von UV-Strahlung ist das Minimierungsgebot nach § 7 OStrV besonders zu beachten.

Hinweis 2:

In anderen Schriften (z. B. DGUV Vorschrift 11 und 12) wird auch der Begriff "Maximal zulässige Bestrahlung (MZB)" für den EGW verwendet. Die Werte können sich unterscheiden. Bei der Einhaltung der MZB-Werte nach DGUV Vorschrift 11 und 12 werden auch die Expositionsgrenzwerte nach OStrV eingehalten.

Hinweis 3:

Auch bei täglichen Expositionsdauern von über 30000s (8h 20min) gilt der jeweilige Expositionsgrenzwert von 30000s (siehe TROS Laserstrahlung, Teil 2, Anlage 4, Tabellen A4.4 und A4.5).

In Anhang 4 sind Zeitkriterien zur Einhaltung der EGW aufgeführt.