DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Laserschutzbeauftragte

Die Laserschutzbeauftragten gemäß TROS Laserstrahlung sollen eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung ( jeweils mindestens zwei Jahre) haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Laserschutzbeauftragten haben einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden LSB-Lehrgang, siehe TROS Laserstrahlung - Teil Allgemeines und DGUV Grundsatz 303-005 "Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen".