DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Befähigte Person zur Prüfung des Show- und Projektions-Lasers

Die befähigte Person zur Prüfung von Show- und Projektions-Lasern ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung, z. B. einschlägige Arbeit beim Laserhersteller, und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Lasersicherheit des Show- und/oder Projektions-Lasers verfügt. Ferner muss sie auch mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere Technische Regeln Betriebssicherheit (z. B. TRBS 1203), DGUV Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Informationen, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) vertraut sein.

Zur Prüfung der elektrischen Komponenten des Show- und Projektionslasers muss die zur Prüfung befähigte Person die Anforderungen nach Abschnitt 3.1 der TRBS 1203 erfüllen. Dies ist insbesondere eine elektrotechnische Berufsausbildung oder eine andere für die Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation.

Anmerkung:

Die Qualifizierung zu Laserschutzbeauftragten beinhaltet nicht die Befähigung zur Prüfung von Show- und Projektionslasern.