DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Laseranwendungen

Nach der Entwicklung des ersten Lasers hat es eine lange Zeit gedauert, um den Laser zu einer Einrichtung zu machen, die aus vielen Lebensbereichen nicht mehr wegzudenken ist. Sehr früh hat man sich bereits im Vermessungswesen, z. B. im Hoch- und Tiefbau, die geradlinige Ausbreitung der Laserstrahlung zu Nutze gemacht, in dem man den Laserstrahl als präzise Richtschnur bei größeren Entfernungen eingesetzt hat.

Die Lasertechnik hat in Form von DVD-Brennern und Laserpointern zur Präsentation Einzug auch in den Privatbereich gehalten. Ferner liegt eine Reihe von Anwendungen in der Industrie, im Gewerbe, in der Medizin, in der Forschung und im Unterhaltungsbereich.

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Abb. 1
Beispiele von Showeffekten

Bei bestimmten Veranstaltungen werden für Show- und Projektionszwecke entsprechende Showlaser eingesetzt. Ferner werden zur Projektion von Videos zunehmend Laserprojektoren/Beamer eingesetzt.

Die unterhaltungsorientierte Art der Anwendung sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch Laserstrahlung bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und bei Besuchern bleibende Gesundheitsschäden hervorgerufen werden können.