DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 3 - Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen

Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen nach Abschnitt 5 der Norm DIN EN 60825-1 auf einem Hinweisschild durch Angaben über die maximalen Ausgangswerte der Laserstrahlung, der Impulsdauer (falls zutreffend) und der ausgesandten Wellenlänge(n) beschrieben werden. Diese Angaben können auf einem Hinweisschild zusammen mit der Angabe der Klasse oder auf einem separaten Hinweisschild aufgenommen werden. Die Bezeichnung und das Datum der Veröffentlichung der Norm, nach der das Produkt klassifiziert wurde, müssen auf dem Hinweisschild oder in der Nähe am Produkt angebracht werden. In den folgenden Beispielen wird die allgemeine Form DIN EN 60825-1:2008-05 verwendet. Beispiele zur Kennzeichnung nach DIN EN 60825-1: 2015 sind in der "Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung" der Behörde für Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz des Landes Hamburg enthalten.

Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 sind zusätzlich mit einem dreieckigen Warnschild mit Gefahrensymbol zu kennzeichnen.

Form, Farbe und Gestaltung des Warn- und Hinweisschildes - siehe Bilder 1 und 2 der DIN EN 60825-1:2008-05. Die Symbole bei den technischen Zusatzangaben sind wie folgt definiert:

EBestrahlungsstärke (Einheit: W · m-2)
FImpulswiederholfrequenz (Einheit: Hz)
P0Gesamt-Strahlungsleistung, ausgestrahlt von einem Dauerstrichlaser oder mittlere Strahlungsleistung eines wiederholt gepulsten Lasers (Einheit: W)
PPStrahlungsleistung, ausgestrahlt innerhalb eines Impulses eines gepulsten Lasers (Einheit: W)
tDauer eines Einzelimpulses (Einheit: s)
λWellenlänge der Laserstrahlung (Einheit: nm)

A3.1 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 1

ccc_1294_as_14.jpg

A3.2 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 1M

ccc_1294_as_1.jpg

Hinweis:

Der Hersteller kann bei Lasern der Klasse 1 und 1M auf die Kennzeichnung auf den Lasereinrichtungen verzichten und diese Aussagen nur in die Benutzerinformation aufnehmen. Die Laser sind dann nicht gekennzeichnet.

A3.3 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 2

a.

ccc_1294_as_29.jpg
ccc_1294_as_22.jpg

b.

ccc_1294_as_24.jpg
ccc_1294_as_30.jpg

A3.4 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 2M

ccc_1294_as_32.jpg
ccc_1294_as_20.jpg
ccc_1294_as_12.jpg

A3.5 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 3R

Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm

ccc_1294_as_9.jpg
ccc_1294_as_34.jpg
ccc_1294_as_26.jpg

A3.6 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 3B

Sichtbare Strahlung (z. B. Dauerstrichlaser)

ccc_1294_as_19.jpg
ccc_1294_as_11.jpg
ccc_1294_as_2.jpg

A3.7 Kennzeichnung eines Lasers der Klasse 4

Sichtbare Strahlung (z. B. Dauerstrichlaser)

ccc_1294_as_8.jpg
ccc_1294_as_16.jpg
ccc_1294_as_17.jpg