DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Prüfung der Behälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person

Die Verpflichtung zur Prüfung von Behältern sowie Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten verwendet werden, ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Bewährt hat sich, mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen. Bei ständigem Einsatz und hohen Beanspruchungen sind kürzere Prüfintervalle erforderlich, um den sicheren Zustand durchgängig zu gewährleisten (s. Muster-Prüfbefund - Prüfung von Abrollbehältern, Anhang 3).

Der Unternehmer ist verpflichtet, während der gesamten Nutzungszeit sichere Behälter und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und muss deshalb Mängel unverzüglich abstellen lassen.

Wenn Betriebsanleitungen des Herstellers Vorgaben zu Prüfungen enthalten, müssen diese in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.