DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Aufstiege

Die Aufstiege am Behälter sind sicher begehbar, wenn

  • ausreichend breite und tiefe Trittflächen mit rutschhemmenden Oberflächen, z. B. Roste, Loch- oder Streckblech (Abb. 30),

  • ein Anschlag gegen seitliches Wegrutschen des Fußes und

  • im Behälter gegen Beschädigung geschützte, integrierte Aufstiege

vorhanden sind.

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Abb. 30
Sicher begehbarer Aufstieg am Behälter