Abschnitt 3.13 - 3.13 Kennzeichnungen
Kennzeichnungen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:
Fabrikschild mit Angaben zu Hersteller oder Lieferant:
CE-Kennzeichnung
Bezeichnung der Serie oder des Typs
zulässige Hublast
Betriebsdruck
Baujahr
ggf. Seriennummer
Abb. 20
Fabrikschild
Sicherheitskennzeichnungen, wenn auf Restgefahren von Gefahrstellen hingewiesen werden muss
Bei Abgleitkippeinrichtungen ist auf der Seilwinde zusätzlich ein Fabrikschild mit folgenden Angaben erforderlich:
zulässige Belastung
Seildurchmesser
Kennzeichnung der Kipprahmenabstützung
Kipprahmen müssen sich bei Bedarf, z. B. bei Wartungsarbeiten unter angehobenem Kipprahmen, gegen unbeabsichtigtes Absinken sichern lassen (Kipperstütze). Die Abstützpunkte müssen deutlich gekennzeichnet sein.
Abb. 21
Abstützpunkte
Abb. 22
Gebotszeichen Kipperstütze