DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Kennzeichnungen

Kennzeichnungen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Fabrikschild mit Angaben zu Hersteller oder Lieferant:

    • CE-Kennzeichnung

    • Bezeichnung der Serie oder des Typs

    • zulässige Hublast

    • Betriebsdruck

    • Baujahr

    • ggf. Seriennummer

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Abb. 20
Fabrikschild

  • Sicherheitskennzeichnungen, wenn auf Restgefahren von Gefahrstellen hingewiesen werden muss

Bei Abgleitkippeinrichtungen ist auf der Seilwinde zusätzlich ein Fabrikschild mit folgenden Angaben erforderlich:

  • zulässige Belastung

  • Seildurchmesser

Kennzeichnung der Kipprahmenabstützung

Kipprahmen müssen sich bei Bedarf, z. B. bei Wartungsarbeiten unter angehobenem Kipprahmen, gegen unbeabsichtigtes Absinken sichern lassen (Kipperstütze). Die Abstützpunkte müssen deutlich gekennzeichnet sein.

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Abb. 21
Abstützpunkte

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Abb. 22
Gebotszeichen Kipperstütze