Abschnitt 3.12 - 3.12 Sicherheitstechnische Hinweise für Seilwinden
Seilwinden müssen so gestaltet sein, dass
ein unbeabsichtigtes Zurücklaufen der Last verhindert wird, z. B. durch Rücklaufsicherungen,
Sicherungen ein Ablassen der Last im freien Fall wirksam verhindern (freier Fall ist auch das ungebremste Gleiten einer Last auf der schiefen Ebene),
Bremseinrichtungen die Last beim Absenken oder Ziehen auf dem Kipprahmen jederzeit abfangen können,
die zulässige Hublast beim Anheben, Senken oder Ziehen auf schiefen Ebenen jederzeit und in jeder Position gehalten werden kann,
Quetsch- und Einzugsstellen verhindert werden.
Seilwinden müssen gekennzeichnet sein (s. Kapitel 3.13).
Abb. 19
Kipprahmen mit Seilwinde