DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 3.12 - 3.12 Sicherheitstechnische Hinweise für Seilwinden

Seilwinden müssen so gestaltet sein, dass

  • ein unbeabsichtigtes Zurücklaufen der Last verhindert wird, z. B. durch Rücklaufsicherungen,

  • Sicherungen ein Ablassen der Last im freien Fall wirksam verhindern (freier Fall ist auch das ungebremste Gleiten einer Last auf der schiefen Ebene),

  • Bremseinrichtungen die Last beim Absenken oder Ziehen auf dem Kipprahmen jederzeit abfangen können,

  • die zulässige Hublast beim Anheben, Senken oder Ziehen auf schiefen Ebenen jederzeit und in jeder Position gehalten werden kann,

  • Quetsch- und Einzugsstellen verhindert werden.

Seilwinden müssen gekennzeichnet sein (s. Kapitel 3.13).

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Abb. 19
Kipprahmen mit Seilwinde