DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Kipprahmen

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Abb. 11
Durch-Knick-Sicherung (Greifhaken) mit einer über die Federkraft wirkenden Ausleger-Verriegelung

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Abb. 12
Durch-Knick-Sicherung (Bolzen) mit einer über die Federkraft wirkenden Ausleger-Verriegelung

Bei Kipprahmen muss gewährleistet sein, dass

  • Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Einknicken des Kipprahmens (Durch-Knick-Sicherung / Verriegelung) vorhanden sind und diese sicher wirken (Abb. 11 und Abb. 12),

  • Warneinrichtungen im Führerhaus auf nicht in Transportstellung stehenden Kipprahmen hinweisen,

  • sich Kipprahmen bei Bedarf, z. B. bei Wartungsarbeiten unter angehobenen Kipprahmen, gegen unbeabsichtigtes Absinken sichern lassen (Abb. 22 Kipperstütze).