Abschnitt 3.8 - 3.8 Kipprahmen
Abb. 11
Durch-Knick-Sicherung (Greifhaken) mit einer über die Federkraft wirkenden Ausleger-Verriegelung
Abb. 12
Durch-Knick-Sicherung (Bolzen) mit einer über die Federkraft wirkenden Ausleger-Verriegelung
Bei Kipprahmen muss gewährleistet sein, dass
Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Einknicken des Kipprahmens (Durch-Knick-Sicherung / Verriegelung) vorhanden sind und diese sicher wirken (Abb. 11 und Abb. 12),
Warneinrichtungen im Führerhaus auf nicht in Transportstellung stehenden Kipprahmen hinweisen,
sich Kipprahmen bei Bedarf, z. B. bei Wartungsarbeiten unter angehobenen Kipprahmen, gegen unbeabsichtigtes Absinken sichern lassen (Abb. 22 Kipperstütze).