Abschnitt 3 - 3 Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffenheit von Abroll- und Abgleitkipperfahrzeugen und Transportanhängern
Die verkehrstechnische Beschaffenheit von Fahrzeugen ist durch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geregelt.
Die Maschinenverordnung regelt die Beschaffenheit von Maschinen, die auf den Fahrzeugen angebracht sind, z. B.
die Kippeinrichtung,
hydraulische Anschläge sowie
hydraulische oder pneumatische Ladungssicherungseinrichtungen.
Für die Beschaffenheit sowie den Betrieb der Abroll- und Abgleitkipperfahrzeuge und der Transportanhänger gelten auch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge".