DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.1 - 3.1 Abroll- und Abgleitkippeinrichtung

Abroll- und Abgleitkippeinrichtungen, die nach dem 31. 12. 1994 erstmalig in Verkehr gebracht werden, fallen in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung. Diese Verordnung bestimmt, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten werden müssen. Die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen wird vom Hersteller durch die EG-Konformitätserklärung bestätigt und durch die CE-Kennzeichnung am Aufbau sichtbar gemacht.

Für Abroll- und Abgleitkippeinrichtungen, die vor dem 01. 01. 1995 in Betrieb genommen wurden, gelten weiterhin die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und die Mindestanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Betriebsanleitung gilt als Bestandteil der Maschine und enthält wichtige Informationen für die sichere Benutzung. Eine Betriebsanleitung ist mit Hinweisen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine, Inbetriebnahme und Betrieb, Verwendung, Wartung, Instandsetzung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit, in der Sprache des Betreibers abzufassen und vom Hersteller mitzuliefern. Sie muss sorgfältig aufbewahrt werden und den Fahrerinnen und Fahrern zur Einsicht zur Verfügung stehen.