DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Nachweis der Prüfungen

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§ 12 BetrSichV

Die Ergebnisse der Prüfungen sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

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Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern

Bei Arbeitsmitteln, die außerhalb der Betriebsstätte verwendet werden, ist der Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung mitzuführen. Die Form des Nachweises ist frei und kann z. B. durch eine Plakette oder das Führen eines Prüfbuches erfolgen. Auch die Form des Befundes kann frei gewählt werden.

Damit der Termin für die nächste Prüfung nicht vergessen wird, ist es empfehlenswert, an den geprüften Absetzbehältern Prüfplaketten anzubringen, nachdem die sicherheitsrelevanten Mängel beseitigt wurden.

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§ 14 BetrSichV

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Abb. 38 Prüfplakette