Abschnitt 6.8 - 6.8 Auf dem Betriebshof
Auch für das Stapeln leerer Behälter auf dem Betriebshof gilt
Absetzbehälter nur auf tragfähigem Untergrund absetzen
der obere Absetzbehälter muss mit den Gleitschienen auf dem jeweils unteren Absetzbehälterrand aufliegen