Abschnitt 3.5 - 3.5 Hubarme
DIN 30723-1
Teleskopierbarer Hubarm
Sicherheitstechnisch muss gewährleistet sein, dass
eine Warneinrichtung im Führerhaus vorhanden ist, die auf eine nicht in Fahrstellung stehende Absetzkippeinrichtung, wie Abstützungen, Hubarme oder Teleskope, hinweist,
sich die Hubarme beim Kippen im Gleichlauf bewegen,
die Standsicherheit des Absetzkipperfahrzeuges auch beim Teleskopieren erhalten bleibt, z. B. durch technischen Überlastschutz, hydraulisches Druckbegrenzungsventil,
der Behälter beim Kippvorgang durch Teleskopieren nicht in Längsrichtung auf Zug beansprucht wird.
Bei teleskopierbaren Hubarmen ist der Absetzkipper zusätzlich mit einem Hublastdiagramm zu kennzeichnen.
Abb. 6 Hublastdiagramm