DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Hubarme

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DIN 30723-1

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Teleskopierbarer Hubarm
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Sicherheitstechnisch muss gewährleistet sein, dass

  • eine Warneinrichtung im Führerhaus vorhanden ist, die auf eine nicht in Fahrstellung stehende Absetzkippeinrichtung, wie Abstützungen, Hubarme oder Teleskope, hinweist,

  • sich die Hubarme beim Kippen im Gleichlauf bewegen,

  • die Standsicherheit des Absetzkipperfahrzeuges auch beim Teleskopieren erhalten bleibt, z. B. durch technischen Überlastschutz, hydraulisches Druckbegrenzungsventil,

  • der Behälter beim Kippvorgang durch Teleskopieren nicht in Längsrichtung auf Zug beansprucht wird.

Bei teleskopierbaren Hubarmen ist der Absetzkipper zusätzlich mit einem Hublastdiagramm zu kennzeichnen.

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Abb. 6 Hublastdiagramm