DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Bedienplatz

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Spiegel zur Einsicht des Gefahrenbereichs
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Der Bedienplatz muss so angeordnet sein, dass

  • die Gefahrenbereiche, wie z. B. Hubarme, Behälterbewegung oder Abstützung, beobachtet werden können,

  • die Stellteile zum Kippen (bei Absetzkippern mit einfachem Kipphaken) und der Behälter nur außerhalb des Führerhauses bedient werden können,

  • das Einrasten des Kipplagers in den Kipphaken beobachtet werden kann.

Zur Beobachtung der dem Bedienstand gegenüberliegenden Fahrzeugseite sind Maßnahmen erforderlich, z. B. Spiegel.

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Abb. 5 Vom Bedienplatz aus können die Gefahrenbereiche eingesehen werden