Abschnitt 3.4 - 3.4 Bedienplatz
Spiegel zur Einsicht des Gefahrenbereichs
Der Bedienplatz muss so angeordnet sein, dass
die Gefahrenbereiche, wie z. B. Hubarme, Behälterbewegung oder Abstützung, beobachtet werden können,
die Stellteile zum Kippen (bei Absetzkippern mit einfachem Kipphaken) und der Behälter nur außerhalb des Führerhauses bedient werden können,
das Einrasten des Kipplagers in den Kipphaken beobachtet werden kann.
Zur Beobachtung der dem Bedienstand gegenüberliegenden Fahrzeugseite sind Maßnahmen erforderlich, z. B. Spiegel.
Abb. 5 Vom Bedienplatz aus können die Gefahrenbereiche eingesehen werden