DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Anhang 2 - Prüffristen

PrüferPrüffristPrüfnachweisQuelleEmpfehlung
der BG Verkehr
Prüfung der Hubeinrichtung
zur Prüfung
befähigte Person
1 x jährlichschriftlicher Nachweis§ 23 DGUV Vorschrift 54mindestens
1 x jährlich
Prüfung der Absetzbehälter
zur Prüfung
befähigte Person
entsprechend
betrieblicher
Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis§ 14 BetrSichV
Abschnitt 8 DGUV Information 214-016
mindestens
1 x jährlich
zur Prüfung
befähigte Person
bei Schäden
verursachenden Einflüssen
schriftlicher Nachweis§ 14 BetrSichVmindestens
1 x jährlich
Prüfung der Fahrzeuge
zur Prüfung
befähigte Person
1 x jährlichschriftlicher Nachweis§ 57 DGUV Vorschrift 70 und 71 DGUV Grundsatz 314-003 mindestens
1 x jährlich