DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Prüfung der Absetzbehälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person

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§ 3 BetrSichV

Die Verpflichtung zur Prüfung von Absetzbehältern und Arbeitsmitteln, die beim Umgang mit Absetzbehältern verwendet werden, ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung.

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Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern

Die Unfallversicherungsträger empfehlen, mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen.

Bei ständigem Einsatz und hohen Beanspruchungen sind kürzere Prüfintervalle erforderlich, um den sicheren Zustand durchgängig zu gewährleisten.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat Mängel unverzüglich abstellen zu lassen, da die Verpflichtung besteht, während der gesamten Nutzungszeit sichere Absetzbehälter und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Wenn Betriebsanleitungen Herstellervorgaben zu Prüfungen enthalten, müssen diese in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.