DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Bewegliche Anbauteile

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DGUV Regel 114-011

Bewegliche Anbauteile an Absetzbehältern müssen

  • sich gefahrlos betätigen lassen,

  • sich leicht öffnen und schließen lassen (Bedienkräfte < 100 N),

  • so konstruiert sein, dass sie keine Quetsch- und Scherstellen aufweisen.

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Abb. 20 Deckelbehälter

4.6.1 Deckel

Ein sicheres Bedienen ist gewährleistet, wenn

  • ein Anstoßen an den geöffneten Deckel verhindert wird,

  • Deckel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z. B. durch federentlastete Deckel oder Stützen,

  • Deckel sich gegen unbeabsichtigtes Hochschlagen,

    z. B. durch einen Verschluss mit Öffnungsdruckerkennung, sichern lassen,

  • auf den Öffnungsdruck durch ein Warnschild hingewiesen wird.

4.6.2 Türen

Ein sicheres Bedienen ist gewährleistet, wenn

  • Türen sich gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen sichern lassen,

  • Türen, auf die Ladungsdruck wirken kann, mit einem Verschluss ausgerüstet sind, der sich von der Seite außerhalb des Gefahrenbereiches der aufschlagenden Tür bedienen lässt.

4.6.3 Klappen

Ein sicheres Bedienen der Klappen ist gewährleistet, wenn z. B.

  • diese nicht unbeabsichtigt herunterklappen können,

  • sie sich leicht schließen lassen,

  • ausreichend dimensionierte und ergonomisch angebrachte Griffe vorhanden sind.

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Abb. 21 Absetzbehälter mit halbhoher Klappe

4.6.4 Verschlüsse

Ein sicheres Bedienen der Deckel, Türen und Klappen ist gewährleistet, wenn Verschlüsse

  • keine scharfen Kanten aufweisen,

  • gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sind,

  • keine Quetsch- und Scherstellen aufweisen.

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Abb. 22 Gesicherter Verschluss