Abschnitt 4.6 - 4.6 Bewegliche Anbauteile
DGUV Regel 114-011
Bewegliche Anbauteile an Absetzbehältern müssen
sich gefahrlos betätigen lassen,
sich leicht öffnen und schließen lassen (Bedienkräfte < 100 N),
so konstruiert sein, dass sie keine Quetsch- und Scherstellen aufweisen.
Abb. 20 Deckelbehälter
4.6.1 Deckel
Ein sicheres Bedienen ist gewährleistet, wenn
ein Anstoßen an den geöffneten Deckel verhindert wird,
Deckel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z. B. durch federentlastete Deckel oder Stützen,
Deckel sich gegen unbeabsichtigtes Hochschlagen,
z. B. durch einen Verschluss mit Öffnungsdruckerkennung, sichern lassen,
auf den Öffnungsdruck durch ein Warnschild hingewiesen wird.
4.6.2 Türen
Ein sicheres Bedienen ist gewährleistet, wenn
Türen sich gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen sichern lassen,
Türen, auf die Ladungsdruck wirken kann, mit einem Verschluss ausgerüstet sind, der sich von der Seite außerhalb des Gefahrenbereiches der aufschlagenden Tür bedienen lässt.
4.6.3 Klappen
Ein sicheres Bedienen der Klappen ist gewährleistet, wenn z. B.
diese nicht unbeabsichtigt herunterklappen können,
sie sich leicht schließen lassen,
ausreichend dimensionierte und ergonomisch angebrachte Griffe vorhanden sind.
Abb. 21 Absetzbehälter mit halbhoher Klappe
4.6.4 Verschlüsse
Ein sicheres Bedienen der Deckel, Türen und Klappen ist gewährleistet, wenn Verschlüsse
keine scharfen Kanten aufweisen,
gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sind,
keine Quetsch- und Scherstellen aufweisen.
Abb. 22 Gesicherter Verschluss