Abschnitt 8.6 - 8.6 Prüfung auf "Augenfällige Mängel"
Neben den Prüfungen durch befähigte Personen sind Zerspanungsmaschinen vor Schichtbeginn auf augenfällige Mängel durch Bedienpersonen/Maschinenführerzu überprüfen, um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, bevor Unfallgefahren oder Maschinenschäden entstehen.
Festgestellte Mängel sollten dem Vorgesetzten in Schriftform gemeldet werden.
Bild 8-3: Flexible Prüfintervalle für Zerspanungsmaschinen