DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 8.6 - 8.6 Prüfung auf "Augenfällige Mängel"

Neben den Prüfungen durch befähigte Personen sind Zerspanungsmaschinen vor Schichtbeginn auf augenfällige Mängel durch Bedienpersonen/Maschinenführerzu überprüfen, um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, bevor Unfallgefahren oder Maschinenschäden entstehen.

Festgestellte Mängel sollten dem Vorgesetzten in Schriftform gemeldet werden.

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Bild 8-3: Flexible Prüfintervalle für Zerspanungsmaschinen