DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 7 - 7 Unterweisung

Unterweisungen enthalten immer Elemente aus der direkten Arbeitsanweisung, aber auch weitergehende Elemente mit Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der jeweiligen Tätigkeit sowie Erläuterungen der zugehörigen Schutzmaßnahmen. Eine derartige Unterweisung dient aber nicht nur der Vermittlung von Kenntnissen und Informationen, sondern auch der Sensibilisierung und Motivierung der Mitarbeiter. Denn durch Unterweisungen besteht die Möglichkeit, den Mitarbeitern klare, verständliche und eindeutige Aufträge und "Anweisungen" für ihre Arbeit zu geben. Derartige Anweisungen müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung des Herstellers wie der Arbeitsplatzbeurteilung des Betreibers mit einbeziehen.

Hierdurch sollen die Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, Anweisungen zum Arbeitsschutz richtig zu erfassen und in ihr eigenes Verhalten zu übernehmen. Zu unterweisen sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Hierzu zählen Mitarbeiter mit Dauerarbeitsverhältnis genauso wie Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsverhältnis. Da auch Leiharbeitnehmer in die Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens einzugliedern sind, müssen sie ebenfalls unterwiesen werden, denn nur das Unternehmen kann die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an seinen Arbeitsplätzen kennen.

Die Inhalte der Unterweisung sind auf der Grundlage der Anweisungen aufzubauen. Hinzu kommen Informationen und Erläuterungen, welche die Hintergründe und Zusammenhänge der Schutzmaßnahmen an den Werkzeugmaschinen betreffen. Auch Angaben darüber, was bei und nach einem Unfall zu tun ist, gehören in die Unterweisung. Die Unterweisungen sind vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen, z. B. bei Veränderungen im Tätigkeitsbereich oderwenn angenommen werden muss, dass die Wirkung einer Unterweisung nachgelassen hat. Unterweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen aufzubauen und müssen mindestens einmal jährlich erfolgen. Schematisierte Unterweisungen, insbesondere vor einer großen Zahl von Mitarbeitern, sind nicht zweckmäßig. Unterweisungen werden im Allgemeinen mündlich gehalten und sollen genaue Hinweise auf Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Schutzmaßnahmen sowie über das richtige Verhalten und den sicheren Umgang mit der Werkzeugmaschine, den Arbeitsmitteln und -stoffen enthalten.

Die Form einer wirkungsvollen Unterweisung an einer Werkzeugmaschine sollte neben der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen auch die aktive Einübung des praktischen Handelns beinhalten. Das Gespräch, die Diskussion, die direkte Beteiligung der Mitarbeiter sind wirkungsvoller als jeder Vortrag.

Daher hat der Vorgesetzte alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Mitarbeitern

  • alle erforderlichen Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefährdungen, welche sich aus den in ihrer Arbeitsumgebung vorhandenen Werkzeugmaschinen, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen ergeben - auch wenn sie diese nicht selbst benutzen - und

  • soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzte Werkzeugmaschine, Arbeitsmittel, einschließlich Gefahrstoffe,

in der für die Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache zur Verfügung stehen.

Werden Instandhaltungsarbeiten oder Umbauarbeiten durchgeführt, hat der Vorgesetzte auch hier die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten. Weiter sollte der Unterweisende wissen, welches Wissen und Können er bei den zu Unterweisenden voraussetzen kann, einschließlich der persönlichen Eigenheiten des Einzelnen, und deren Motive für ihr bisheriges Verhalten kennen.

Auf Folgendes sollte der Unterweisende bei Drehmaschinen besonders hinweisen:

  • Glatte Wellen und Wellenenden sind zu verkleiden. Denn die Gefahr, die von sich drehenden Wellen ausgeht, wird immer wieder unterschätzt. Besonders leicht werden hier lange Haare oder weite Kleidungsstücke erfasst und aufgewickelt.

  • An normalen Drehmaschinen sind Gefährdungsstellen und -quellen im unmittelbaren Arbeitsbereich des Bedieners anzutreffen, welche durch geeignete Maßnahmen zu sichern sind.

  • Nach dem Einspannen des Werkstückes in das Dreibackenfutter darf nicht vergessen werden, den Futterschlüssel wieder abzuziehen.

  • Zur Vermeidung von Handverletzungen beim Entfernen von Drehspänen müssen Handfeger und Spänehaken zur Verfügung stehen. Beim Entfernen von Fließspänen muss ein Spänehaken mit Handschutz benutzt werden.

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Bild 7-1: Verboten: Entfernen von Fließspänen mit Spänehaken ohne Handschutz (Bild nachgestellt)

Bei Säulenbohrmaschinen sollte auf Folgendes hingewiesen werden:

  • Die meisten Unfälle lassen sich darauf zurückführen, dass das Werkstück während des Bearbeitungsvorganges nicht gegen Herumschlagen gesichert, sondern mit der Hand festgehalten wurde.

An Bohrmaschinen lassen sich folgende Unfallschwerpunkte ausmachen:

  • Herumschlagen des Werkstückes

  • Erfassen der Kleidung

  • Schnittwunden durch Körperkontakt mit dem Bohrer oder mit Bohrspänen

  • Herunterfallen des Werkstückes vom Bohrtisch

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Bild 7-2: Verboten: Bohren mit Handschuhen und ohne Sicherung gegen Herumschlagen (Bild nachgestellt)

Derartige Gefährdungssituationen lassen sich durch entsprechende Unterweisung und entsprechender Verhaltensbeobachtung leicht vermeiden:

  • Grundsätzlich sind bei allen Bohrarbeiten die Werkstücke gegen Herumschlagen zu sichern. Dies kann z. B. durch die Verwendung eines Maschinenschraubstockes, welcher auf dem Bohrtisch befestigt ist, erreicht werden.

  • Zur sicheren Beseitigung von Bohrspänen sind geeignete Hilfsmittel, wie Spänehaken mit Handschutz oder Handfeger, zu benutzen.

  • Wegen der Gefahr des Erfasstwerdens vom Bohrer ist es verboten, bei Bohrarbeiten Handschuhe zu tragen. Weiter ist darauf zu achten, dass eng anliegende Arbeitskleidung - hier speziell die Ärmel - getragen wird. Bei langen Haaren muss ein Haarnetz getragen werden.

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Bild 7-3: Vermeidung unnötiger Risiken beim Bohren

Ein Unterweisungsablauf könnte dann wie folgt aufgebaut sein:

  1. 1.

    Wissensstand ermitteln

  2. 2.

    Lernziele festlegen

  3. 3.

    Unterweisungsstoff strukturieren

  4. 4.

    Interesse wecken

  5. 5.

    Unterweisungsstoff theoretisch und praktisch vermitteln durch Zeigen und Üben!

  6. 6.

    Lernerfolg kontrollieren

Die zu behandelnden Unterweisungsthemen an Werkzeugmaschinen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und spiegeln somit die betrieblichen Gegebenheiten wider.

Unterweisungsinhalte könnten u.a. sein an:

Drehmaschinen ohne NC-Steuerung

  • Der Einsatz von Futterschutzhauben und wenn dies nicht möglich ist, welche Alternativen es gibt, z. B. fest angebrachte Schutzwand oder bei kleineren Maschinen Steckblech auf der Rückseite der Maschine.

  • Bei Verwendung von Futtern überprüfen, dass diese für die vorgesehenen Drehzahlen geeignet sind.

  • Verwendung fester Verkleidungen (Schutzrohre) für herausstehende rotierende Werkstücke.

  • Einsatz eines ordnungsgemäßen Spänehakens (Handschutzteller, keine Öse).

  • Trageverbot für Schutzhandschuhe.

  • Tragen von Schutzbrillen, z. B. bei Messingwerkstoffen usw.

  • Tragen von eng anliegender Kleidung.

  • Verbot des manuellen Haltens loser Schmirgelleinwandstücke o. Ä.

Drehmaschinen mit NC-Steuerung

  • Überprüfung, dass alle Gefahrenbereiche verdeckt sind.

  • Überprüfung, dass Verdeckungen in geöffneter Stellung die Maschinen zwangsläufig stillsetzen.

  • Überprüfung, dass eine feste Verkleidung (Schutzrohre) für herausstehende rotierende Werkstücke vorhanden ist.

  • Einsatz von Spannfutter mit Drehzahlkennzeichnung.

  • Spannfutter müssen für die Drehzahl geeignet sein.

  • Trageverbot für Schutzhandschuhe.

  • Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn in Sonderfällen die Maschine bei offener Verdeckung betrieben werden muss (z. B. Schutzbrille, eng anliegende Kleidung usw.).

Fräsmaschinen ohne NC-Steuerung

  • Überprüfung, dass eine Fräserschutzhaube oder Verdeckung für Umfangsgeschwindigkeiten von ca. 1 m/s und mehr (Die Verwendung von Fräserschutzhauben bei Einsatz der Fräsmaschine in der Produktion ist höher zu bewerten als bei Einsatz der Fräsmaschine im Werkzeug- und Formenbau und in Reparaturwerkstätten.) eingesetzt wird.

  • Überprüfung, dass Kühlmittelleitungen so angeordnet sind, dass zum Verstellen nicht in den Wirkbereich des Fräswerkzeugs gegriffen werden muss.

  • Einsatz von Verkleidungen für umlaufende Wellenenden von Frässpindeln.

  • Trageverbot für Schutzhandschuhe.

  • Bei kurzen Spänen, z. B. bei Messingwerkstoffen usw., Hinweis, dass Schutzbrille getragen werden muss.

  • Eng anliegende Kleidung tragen.

Bearbeitungszentren, einschließlich Fräsmaschinen mit NC-Steuerung

  • Trageverbot für Schutzhandschuhe.

  • Bei kurzen Spänen, z. B. bei Messingwerkstoffen usw., Schutzbrille tragen.

  • Eng anliegende Kleidung tragen.

  • Alle Maßnahmen zum Erhalt des Sicherheitszustandes, wie vom Hersteller entsprechend der Betriebsanleitung vorgesehen.

  • Überprüfung, dass Kühlmittelleitungen so angeordnet sind, dass zum Verstellen nicht in den Wirkbereich des Fräswerkzeugs gegriffen werden muss.

Bohrmaschinen und Radialbohrmaschinen

  • Überprüfung, dass die Verkleidung des oberen Keilriementriebs vorhanden ist.

  • Verwendung eines Maschinenschraubstocks zum Spannen von Werkstücken oder Spannmitteln oder Anschläge gegen Herumschlagen von Werkstücken.

  • Benutzung von Verdeckungen von Bohrspindeln, soweit dies möglich ist.

  • Trageverbot für Schutzhandschuhe bei offen laufenden Bohrspindeln.

  • Bei kurzen Spänen: Schutzbrille tragen.

  • Eng anliegende Kleidung tragen und, wenn erforderlich, Mützen und Haarnetze benutzen.

  • Zum Entfernen von Spänen Handbesen o.Ä. benutzen, keine Putzwolle oder Lappen.

Sägen

  • Bei Bügelsägen: Das Sägeblatt (Sägebügel) in Ruhestellung sichern.

  • Bei Bandsägen: Verkleidung des Sägebandes bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil zustellen.

  • Bei Horizontalbandsägen: Sicherung gegen unbeabsichtigtes Einschwenken in die Arbeitsstellung benutzen.

  • Bei Kaltkreissägen: Benutzen der Schutzhaube für das Sägeblatt, welche in Arbeitsstellung nur den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes frei lässt und in Ruhestellung das Sägeblatt vollständig verdeckt. Benutzung der Sicherung in Ruhestellung gegen unbeabsichtigte Bewegungen und zum Entfernen von Spänen Handbesen o. Ä. verwenden.

Unterweisungen sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A 1) zu dokumentieren.

Sofern der Betreiber einer Werkzeugmaschine nicht in der Lage ist, seine Mitarbeiter ausreichend zu unterweisen, hat er eine sachkundige Unterweisung zu veranlassen.

Hilfe bieten hier die Hersteller von Werkzeugmaschinen an.

Ebenso vermitteln die Berufsgenossenschaften fachspezifische Kenntnisse in ihren Schulungsstätten oder vor Ort für die an einer Werkzeugmaschine eingesetzten Mitarbeiter.