Abschnitt 4.11 - 4.11 Betriebsanweisungen
Da beim Umgang mit Kühlschmierstoffen Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten entstehen können, hat der Unternehmer Betriebsanweisungen für den Umgang mit Kühlschmierstoffen zu erstellen und an den entsprechenden Arbeitsplätzen auszuhängen.