DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Schutzmaßnahmen

Der Unternehmer hat entsprechend dem Ergebnis seiner Ermittlungen Schutzmaßnahmen auszuwählen und zu treffen sowie für die Einhaltung dieser Maßnahmen zu sorgen.

Als Maßnahmen können - wie auch in vielen anderen Gefahrenbereichen - abgeleitet werden:

  • Einsatz eines weniger gefährlichen Stoffes oder Verfahrens

  • technische Schutzmaßnahmen

  • organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen

4.5.1
Ersatzstoff, Ersatzverfahren

Zunächt ist zu prüfen, ob der Einsatz eines nicht oder weniger gefährlichen Stoffes oder Verfahrens möglich ist.

Beispiel: Verwendung von Minimalmengenschmierung anstelle konventioneller Kühlschmierung.

4.5.2
Technische Schutzmaßnahmen

Der Idealfall wäre die Minderung des Hautkontaktes mit den Kühlschmierstoffen, z.B. durch eine

  • vollautomatische Beschickung der Maschine und Herausnahme der bearbeiteten Teile oder

  • Entfernung der Kühlschmierstoffemulsion von den bearbeiteten Werkstücken vor weiterer Handhabung.

Da diese Maßnahmen selten durchzuführen sind, muss zur Vermeidung von Hauterkrankungen der Kühlschmierstoff in einem "hautverträglichen Zustand" gehalten werden, bei gleichzeitigem Schutz und der Pflege der belasteten Hautpartien. Einzelheiten werden in den Abschnitten "Pflege von Kühlschmierstoffen" und "Persönliche Schutzausrüstungen" beschrieben.

Weitaus bessere Erfolge sind im Hinblick auf Vermeidung von Atemwegserkrankungen zu erreichen. Bei Zerspanungsarbeiten ist mit der Entstehung und Ausbreitung von Aerosolen und Dämpfen aus den Kühlschmierstoffen zu rechnen.

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Bild 4-1: Absaugung an einer CNC-Drehmaschine

Diese Formen der Kühlschmierstoffe sind in geschlossenen Systemen, in denen durch Absaugen ein Unterdruck entsteht, gut abzuführen, sodass nach Öffnung von Beschickungstüren nach Stand der Technik (Summenwert von 10 mg/m3 für Kühlschmierstoffaerosole und -dämpfe) die Werte unterschritten werden.

Größerer Aufwand ist bei nicht geschlossenen Systemen nötig. Hier muss die Absauganlage so ausgelegt sein, dass über die gesamte Öffnung eine ständig nach innen gerichtete Luftströmung erreicht wird.

Die Abführung der in der Absaugluft enthaltenen Aerosole und Dämpfe erfolgt in Luftleitungssystemen oder Kanalnetzen. Innerhalb dieser Systeme kann es zu Ablagerungen von Kühlschmierstoffen kommen, die durch sinnvolle Rohrführung zu verhindern sind. Durch den Einsatz von Vorabscheidern in der Nähe der Erfassungsöffnungen lässt sich bereits ein Großteil der Kühlschmierstoffaerosole aus der Absaugluft entfernen.

Für die Abscheidung der Aerosole und Dämpfe sind filternde, elektrostatische und nassabscheidende Systeme geeignet. Der Massenstrom in der Absaugluft ist je nach Art der Erfassungseinrichtung recht unterschiedlich. Bei Erfassungseinrichtungen offener Bauart wird immer ein hoher Anteil an Umgebungsluft (Falschluft) mit angesaugt; die Kühlschmierstoffkonzentration in der abgesaugten Luft ist also sehr klein.

Detaillierte Informationen zu Abscheidern und Randbedingungen zur Einhaltung des "Standes der Technik" bietet der BGIA-Report 4/2004 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung".

4.5.3
Organisatorische Schutzmaßnahmen

Die betriebliche Praxis hat gezeigt, dass nur in den Fällen ein reibungsloser Umgang mit Kühlschmierstoffen gewährleistet ist, in denen sachkundige Personen die erforderlichen Maßnahmen einleiten und überwachen.

Die Aufstellung eines Prüf- und Pflegeplanes sowie die Führung entsprechender Nachweise haben sich als notwendig herausgestellt. Einzelheiten regelt die BG-Regel "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" (BGR 143) ergänzend.

In diesen Nachweisen sind Angaben über die durchzuführenden Wartungs- und Pflegemaßnahmen vorzugeben.

Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und zu dokumentieren. Aus gesundheitlichen Gründen ist das Essen und Trinken zu unterlassen.

Pausenräume sollten außerhalb von Kühlschmierstoff-Bereichen vorhanden sein.