DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 3.4 - 4 Periodische Überprüfung

DGUV Regeln sind vom zuständigen Sachgebiet/Fachbereich im Zusammenwirken mit der DGUV regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen. Die Festlegungen zur periodischen Überprüfung von Muster-Unfallverhütungsvorschriften gelten entsprechend.

Die Abschnitte 1 bis 3.5 (Kapitel III) finden keine Anwendung bei rein redaktionellen Anpassungen einer DGUV Regel. Diese sind dem Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV zur Kenntnis zu geben.