DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 3.2 - 2 Entwurf

Der Entwurf einer DGUV Regel wird im Zusammenwirken zwischen dem zuständigen Sachgebiet und der DGUV aufgestellt.

Die Leitung des Sachgebietes legt den Entwurf zur Stellungnahme mit angemessener Fristsetzung vor:

  1. a.

    den Mitgliedern des Sachgebietes

  2. b.

    den Mitgliedern des Fachbereiches

  3. c.

    den UV-Trägern mit Unterstützung der DGUV Vertretung

Soweit keine fristgemäße Äußerung erfolgt, wird Zustimmung unterstellt.