DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 3.1 - III Verfahren zur Erarbeitung von DGUV Regeln
1 Projektbeschreibung

DGUV Regeln werden im zuständigen Sachgebiet erarbeitet. Im Interesse einer einheitlichen Gestaltung und einer abgestimmten Vorgehensweise ist wie folgt zu verfahren:

Die Projektbeschreibung wird von der Leitung des Sachgebietes im Einvernehmen mit der Leitung des Fachbereiches erstellt und der DGUV zugeleitet. Sie soll Aussagen enthalten zu:

  1. 1.

    Initiative

  2. 2.

    Begründung (insb. Anlass, Bedarf, Zielsetzung)

  3. 3.

    Bestehende Recht- und Regelsetzung

  4. 4.

    Alternative Regelungsmöglichkeiten

  5. 5.

    Betroffenheit

  6. 6.

    Inhalt, Auswirkungen

  7. 7.

    Bearbeitungszuständigkeit

  8. 8.

    Zeitplan

Die DGUV legt die Projektbeschreibung nach formaler Prüfung dem Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV vor. Der Grundsatzausschuss Prävention kann eine Empfehlung zur Entwurfserarbeitung aussprechen; anschließend beginnt das Sachgebiet mit der Entwurfserarbeitung.

Im "Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks zum Arbeitsschutz" aus dem Jahr 2011 haben sich Bund, Länder und UV-Träger darauf verständigt, dass das zuständige Bundesministerium und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Projektbeschreibungen geplanter DGUV Regeln zur Kenntnis erhalten.