DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 1.8 - 8 Haftung

Der DGUV werden die Tätigkeiten der Fachbereiche/Sachgebiete im Rahmen der Aufgabenübertragung rechtlich zugeordnet. Die DGUV übernimmt keine Haftung für Tätigkeiten, die nicht zu den Aufgaben der Fachbereiche/Sachgebiete nach diesem DGUV Grundsatz gehören. Tätigkeiten der Fachbereiche/Sachgebiete mit rechtlicher Wirkung nach außen dürfen nur über die Leitung des Fachbereiches/Sachgebietes in Abstimmung mit der DGUV erfolgen. Für die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Qualitätsmanagementsystemen sowie für die Beratung in Fragen zu Sicherheit und Gesundheit besteht eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung eventueller Schadensfälle.