DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 1.5 - 5 Prüfung und Zertifizierung

5.1
Den Prüf- und Zertifizierungsstellen obliegt die Prüfung und Zertifizierung von Produkten, die Zertifizierung von Personen und die Auditierung und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen.

Die Prüf- und Zertifizierungsstellen in den Fachbereichen gehören dem Prüf- und Zertifizierungssystem der DGUV an (DGUV Test); darüber hinaus sind die Prüf- und Zertifizierungsstellen der Institute der DGUV und weitere Stellen Teil von DGUV Test. DGUV Test ist eine Marke der DGUV e.V.

Neben der Prüfung und Zertifizierung nehmen die Prüf- und Zertifizierungsstellen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Entwicklung von Anforderungen an die Prüfung und Zertifizierung

  • Beobachtung, Auswertung sowie Förderung von präventionsrelevanten Entwicklungen im Tätigkeitsbereich der Prüf- und Zertifizierungsstelle

  • Zusammenführung von Erkenntnissen aus der Prüfung und Zertifizierung sowie Transfer in Regelwerke (insbesondere Normung)

  • Öffentlichkeitsarbeit und Berichtswesen

5.2
Die Prüf- und Zertifizierungsstellen in den Fachbereichen sind jeweils bei einem federführenden UV-Träger angesiedelt.

Die Einrichtung oder Auflösung von Prüf- und Zertifizierungsstellen erfolgt einvernehmlich zwischen der DGUV und dem federführenden Träger.

5.3
Der federführende Träger benennt im Einvernehmen mit der DGUV die Leitung der Prüf- und Zertifizierungsstelle.

Der federführende Träger sorgt für die sachgerechte personelle und sächliche Ausstattung der Prüf- und Zertifizierungsstelle.

5.4
Die Prüf- und Zertifizierungsstellen unterrichten den Fachbereich über die Entwicklungen neuer Prüf- und Zertifizierungsanforderungen durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle.

Die Fachbereiche unterstützen die Prüf- und Zertifizierungsstellen durch Beratung hinsichtlich präventionsrelevanter Entwicklung und hinsichtlich der Sicherstellung der Unparteilichkeit.

5.5
Der Geschäftsstelle des DGUV Test bei der DGUV obliegt die Festlegung von Prüf- und Zertifizierungsgebieten im Einvernehmen mit den Prüf- und Zertifizierungsstellen.

5.6
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten finden die Verfahrensgrundsätze und die Geschäftsordnung sowie die Rahmendokumentation des DGUV Test Anwendung.