DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 1.4 - 4 Vertretung in externen Gremien

In externen Gremien, insbesondere Fachgremien des BMAS sowie in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien, werden Belange der Unfallversicherungsträger im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit durch die bei der DGUV eingerichteten Sachgebiete im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Träger wahrgenommen.

Das Sachgebiet benennt im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Träger, dem Fachbereich und der DGUV sowie mit Zustimmung des zuständigen UV-Trägers die Personen, die zur Erfüllung dieser Gemeinschaftsaufgabe entsandt werden sollen. Diese Personen vertreten die DGUV. Sie haben die Belange der UV-Träger zu berücksichtigen. Die DGUV informiert die Fachbereiche, das vorschlagende Sachgebiet, die UV-Träger und die Gremien der DGUV über die Besetzung des externen Gremiums.

Dringt die Vertretung in einem externen Gremium zu einer wesentlichen Frage mit ihrer begründeten Auffassung nicht durch, bittet sie um Wiedergabe ihrer abweichenden Meinung in der Sitzungsniederschrift. Ferner unterrichtet sie über die Leitung des Sachgebietes den Fachbereich und die DGUV.

Die in den externen Gremien behandelten und für die Zukunft in Aussicht genommenen Beratungsthemen sowie die abschließenden Arbeitsergebnisse werden vom Sachgebiet über die Leitung des Fachbereiches der DGUV mitgeteilt.

Über Fragen, die für die Mitarbeit in externen Gremien von Bedeutung sein können, unterrichtet die DGUV die Leitungen der Fachbereiche/Sachgebiete, die die Weitergabe der Informationen an die vom Sachgebiet entsandten Personen veranlassen.