DGUV Vorschrift 54 - Winden, Hub- und Zuggeräte

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Winden, Hub- und Zuggeräte
(bisher: BGV D8)

(bisher VBG 8)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. April 1996 1

Inhaltsübersicht§§
I.
Allgemeines
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmung2
II.
Bau und Ausrüstung
Allgemeines2a
Kennzeichnung3
Transport- und Befestigungseinrichtungen 4
Sicherungen an Führungen5
Handbetriebene Geräte6
Hand- und kraftbetriebene Geräte 7
Steuereinrichtungen8
§ 99
§ 1010
§ 1111
Rücklaufsicherung12
Sicherung gegen freien Fall13
Bremseinrichtung14
Bremseinrichtung beim Heben feuerflüssiger Massen 15
Hilfsbremse16
Sicherung gegen Überlastung17
Seil- und Kettentriebe18
§ 1919
§ 2020
Notendhalteinrichtung21
Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen22
III.
Prüfung
Prüfungen23
Prüfnachweis23a
IV.
Betrieb
Anforderungen an Personen, Beauftragung 24
Betriebsanleitung, Betriebsanweisung24a
Aufstellung, Befestigung25
Zulässige Belastung26
Prüfung vor Arbeitsbeginn27
Feststellung und Beseitigung von Mängeln 27a
Anschlagen der Last28
Einleiten der Lastbewegung29
Zusätzliche Abstützung beim Anheben von Fahrzeugen29a
Unterbrechen des Kraftflusses 30
Verlassen des Steuerstandes von unter Last stehenden Geräten31
Personentransport32
Anforderungen an Geräte, abhängig von der Verwendungsart33
Anfahren von Notendhalteinrichtungen 34
Zusätzliche Bestimmungen für Trommelwinden35
Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer von Geräten 35a
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten36
VI.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen37
VII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten38

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.