§ 21 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1980 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Chlorungsanlagen" (VBG 65) vom 1. April 1964 außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft erlassen.