Abschnitt 59 BGV D36 DA - Zu § 26 Abs. 1:
Sachkundige Aufsicht verlangt z. B. die Kenntnis der Betriebsanleitung für die Bedienung der mechanischen Leiter und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
Sachkundige Aufsicht verlangt z. B. die Kenntnis der Betriebsanleitung für die Bedienung der mechanischen Leiter und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.