Abschnitt 30 BGV D36 DA - Zu § 14 Abs. 2:
Fest angebrachte Einstighilfen können z. B. absenkbare Leitern sein.
Arbeitskörbe können von der mechanischen Leiter aus sicher betreten werden, wenn der Abstand zwischen Korb und mechanischer Leiter nicht mehr als 0,28 m beträgt und eine Einrichtung vorhanden ist, die beim Übersteigen Haltemöglichkeiten bietet.