Abschnitt 28 BGV D36 DA - Zu § 12 Abs. 7:
Zwei voneinander unabhängige Einrichtungen sind z. B. zwei Seile oder zwei Hydraulikzylinder oder Seile kombiniert mit Hydraulikzylindern.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Winden, Hub- und Zuggeräte" (BGV D8) ist das Ablassen der Leiterteile im freien Fall nicht zulässig.