Vorherige Seite Nächste Seite § 41, Inkrafttreten§ 41Verwendung von Flüssiggas (bisher: BGV D34)VI. – InkrafttretenTitel: Verwendung von Flüssiggas (bisher: BGV D34)Normgeber: BundAmtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 79Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]Normtyp: Satzung§ 41 – InkrafttretenDiese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 19931 in Kraft.1Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite