DGUV Vorschrift 75 - Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen

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Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen
(bisher: BGV D32)

(bisher VBG 89)

Stand der Vorschrift: vom 1. April 1990 1

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Betrieb
Allgemeines3
Arbeiten auf Masten4
Arbeiten auf Dächern5
Seilzugarbeiten6
Leitungsfahrzeuge7
Beschäftigungsbeschränkungen8
IV.
Prüfung
Prüfung9
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten10
VI.
Inkrafttreten
Inkrafttreten11
Anlagen
Bau und Ausrüstung von LeitungsfahrzeugenAnlage 1

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.