Abschnitt 37 - Zu § 10 Abs. 1:
Diese Forderung ist erfüllt z.B. durch Prellböcke, abklapp- und versenkbare Gleisbremsschuhe, befestigte Vorlagen, Aufschüttungen, Prellpuffer, Anschläge.
Bei der Auswahl der Sicherungsmaßnahmen sind zu berücksichtigen:
die Folgen, die durch Abrollen der Fahrzeuge entstehen können (Einwirkung auf dahinterliegende Arbeitsplätze und Verkehrswege),
Beschaffenheit und Geschwindigkeit der Fahrzeuge,
Gleisneigung, Windeinflüsse.