DGUV Vorschrift 73 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen

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Abschnitt 37 - Zu § 10 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt z.B. durch Prellböcke, abklapp- und versenkbare Gleisbremsschuhe, befestigte Vorlagen, Aufschüttungen, Prellpuffer, Anschläge.

Bei der Auswahl der Sicherungsmaßnahmen sind zu berücksichtigen:

  • die Folgen, die durch Abrollen der Fahrzeuge entstehen können (Einwirkung auf dahinterliegende Arbeitsplätze und Verkehrswege),

  • Beschaffenheit und Geschwindigkeit der Fahrzeuge,

  • Gleisneigung, Windeinflüsse.