Abschnitt 28 - Zu § 6 Abs. 2 Nr. 3:
Solche Schutzeinrichtungen sind z.B. Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen, Umwehrungen, selbsttätig wirkende Abschalteinrichtungen.
Solche Schutzeinrichtungen sind z.B. Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen, Umwehrungen, selbsttätig wirkende Abschalteinrichtungen.