DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge

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Abschnitt 90 - Zu § 28 Abs. 1:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn

  • Handhebel von Anhängekupplungen handgerecht ausgeführt sind (gegebenenfalls balliges Handhebelende),

  • bei Anhängekupplungen mit horizontal beweglichem Fangmaul dieses im kuppelbereiten Zustand (in Normalstellung) selbsttätig festgestellt wird.

Siehe auch

"Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen" (94/20/EG),

ECE-Regelung 55"Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von mechanischen Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen",
ECE-Regelung 102"Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung:
I. einer Kurzkupplungseinrichtung;
II. von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaues eines genehmigten Typs einer Kurzkupplungseinrichtung",
DIN 11025"Landmaschinen und Ackerschlepper; Nichtselbsttätige Anhängekupplung",
DIN 11025-2"Landmaschinen und Traktoren; Nichtselbsttätige Anhängekupplung; Anordnung",
DIN 15170"Flurförderzeuge; Anhängekupplungen; Anschlussmaße, Anforderungen, Prüfung",
DIN EN 984-3"Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 3: Stellteile",
DIN 74040"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhängerfahrzeuge; Zuggabeln; Anschlussmaße",
DIN 74050"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger; Maße für die Austauschbarkeit im grenzüberschreitenden Verkehr",
DIN 74051-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 40; Maße und Rechenwerte",
DIN V 74051-10"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 40; Zusätzliche Angaben für das Mitführen von Zentralachsanhängern",
DIN 74052-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50; Maße und Rechenwerte",
DIN V 74052-10"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50; Zusätzliche Angaben für das Mitführen von Zentralachsanhängern",
DIN 74053-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 50; Teil 1: Mit Buchse",
DIN V 74053-10"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 50 mit Buchse; Zusätzliche Angaben für die Verwendung an Zentralachsanhängern",
DIN 74054-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse",
DIN 74054-2"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 ohne Buchse; Abmessungen",
DIN V 74054-10"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse; Zusätzliche Angaben für die Verwendung an Zentralachsanhängern",
DIN 74058"Kupplungskugel; Maße, Freiräume",
DIN 74075-1"Hydraulikkupplungen an Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen; Teil 1: Anordnung der Hydraulikkupplungen",
DIN 74080"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 50; Funktions- und Einbaumaße, Anforderungen",
DIN 74081"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 50; Maße, Anforderungen",
DIN 74083"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 90; Funktions- und Einbaumaße, Anforderungen",
DIN 74084"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 90; Maße, Anforderungen",
DIN 74086"Straßenfahrzeuge; Statische Stützlast für den Anhängerbetrieb",
DIN EN 349"Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen".

Abschleppösen, Abschlepphaken, Abschleppkupplungen, z. B. nach DIN 74056, Abschleppseile, Abschleppstangen sind keine Einrichtungen im Sinne dieser Bestimmungen.