Abschnitt 89 - Zu § 27 Abs. 1:
Das Ausschlagen der Zuggabel nach oben oder unten und seitlich hat beim Kuppelvorgang wiederholt zu schweren und zu tödlichen Unfällen geführt.
Ferner können bei Bremsvorgängen an der Anhängekupplung des ziehenden Fahrzeuges unzulässig hohe Stützlasten auftreten.
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn ein Bewegen von Rangierachsen/Dollyachsen nur möglich ist, solange diese mit Zugfahrzeugen verbunden sind.