Abschnitt 81 - Zu § 25 Abs. 2 Nr. 3:
Wechselnde Beladung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet, dass neben Schüttgut auch Stückgüter, Maschinen, Baumaterialien und Ähnliches transportiert werden.
Wechselnde Beladung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet, dass neben Schüttgut auch Stückgüter, Maschinen, Baumaterialien und Ähnliches transportiert werden.